Lassen Sie Musik in Ihr Leben
*Ehemalige Vorstandsmitglieder
Titel | Datum | Tag | Ort |
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Sing-Workshop mit irisch-keltischen Liedern | 09 Mrz 2025 | Sonntag | Kartause Ittingen TECUM , Warth-Weiningen, Schweiz |
Delegiertenversammlung | 15 Mrz 2025 | Samstag | Neukirch (Egnach), Egnach, Schweiz |
Crossover-Werkstatt | 14 Jun 2025 | Samstag | Kurzdorf, Frauenfeld, Schweiz |
Irlandreise | 07 Jul 2025 | Montag | |
Kirchenmusiktag | 08 Nov 2025 | Samstag | Weinfelden, Schweiz |
Das Mitsingprojekt Advent ist eine wundervolle Gelegenheit für Gemeinschaften, sich zu versammeln und gemeinsam traditionale Adventslieder zu singen.
Präsidium
Thurgauer Liederheft
Zum 10-Jahr Jubiläum des Verbandes der Evangelischen Kirchenchöre im Thurgau erschien im September 2001 das Thurgauer Liederheft mit 25 Neukompositionen zu Liedern aus dem neuen Reformierten Gesangbuch. Es wurden bewusst Lieder gewählt, die bis jetzt noch nicht in den Chorheften und Musik-Beilagen des Schweizerischen Kirchengesangsbundes erschienen sind. Das Thurgauer Liederheft ist somit eine ideale Ergänzung zu diesen.
Das Heft ist gut 50 Seiten dick, im Format A4 und zum Stückpreis von Fr. 7.50 (für Verbandsmitglieder Fr. 5.00)
erhältlich. Zu beziehen bei der Kassierin Elisabeth Hummler (elisabeth.hummler@vekt.ch)
Liedtitel
Abend ward, bald kommt die Nacht (RG 601)
Aus der Tiefe rufe ich zu dir (RG 85)
An allen Enden (RG 749)
Der Mensch lebt und bestehet nur eine kurze Zeit (RG 749)
Du bist der Weg, auf dem wir schreiten (RG 281)
Es ist ein Wort ergangen (RG 256)
Gott ist's, der Licht und Heil mir schafft (RG 21)
Herr, gib mir Mut zum Brückenbauen (RG 829)
Herr, wie sind deine Werke so gross und viel (RG 64)
Hört, der Engel helle Lieder (RG 418)
Ich liege, Herr, in deiner Hut (RG 622)
Jesus ist kommen, Grund ewiger Freude (RG 405)
Mach mich zum Werkzeug deines Friedens (RG 837)
Mein Herr und mein Gott (RG 650)
O Traurigkeit, o Herzeleid (RG 442)
Schöpfer, deine Herrlichkeit (RG 545)
Kontaktadresse
Verband der Evang. Kirchenchöre im Thurgau VEKT
Buechewald 8
9553 Bettwiesen
Verantwortlich: Elisabeth Hummler
Datenschutz
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine. Adressen und sonstige personenbezogene Angaben dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht. Weiterführende Hinweise zu wichtigen Aspekten dieses Unterthemas finden Sie unten auf dieser Seite.
Zur Begriffserläuterung geben wir nachfolgend Art. 5 revDSG wieder:
a. Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen;
b. betroffene Person: natürliche Person, über die Personendaten bearbeitet werden;
c. besonders schützenswerte Personendaten:
d. Bearbeiten: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten;
e. Bekanntgeben: das Übermitteln oder Zugänglich machen von Personendaten;
f. Profiling: jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
g. Profiling mit hohem Risiko: Profiling, das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt;
h. Verletzung der Datensicherheit: eine Verletzung der Sicherheit, die dazu führt, dass Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich verlorengehen, gelöscht, vernichtet oder verändert werden oder Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden;
i. Bundesorgan: Behörde oder Dienststelle des Bundes oder Person, die mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut ist;
j. Verantwortlicher: private Person oder Bundesorgan, die oder das allein oder zusammen mit anderen über den Zweck und die Mittel der Bearbeitung entscheidet;
k. Auftragsbearbeiter: private Person oder Bundesorgan, die oder das im Auftrag des Verantwortlichen Personendaten bearbeitet.
Was sind Personendaten?
Zu den Personendaten gehören alle Mitgliederdaten eines Vereins wie Namen, Post- und E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern etc., aber auch die IP-Adressen (Ziffernfolge, die jedes Gerät im Internet eindeutig identifiziert und auf den Halter /die Halterin zurückführt).
Was heisst Daten bearbeiten?
Damit ist jede Handlung mit Daten gemeint, d.h. Beschaffen (z.B. Sammeln von Adressen über ein Formular zur Newsletter-Anmeldung), Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Weitergeben von Daten. Wichtig sind Transparenz, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Aufbewahrung.
Weitergabe von Daten intern /extern
Jede Weitergabe von Personendaten intern oder extern erfordert grundsätzlich die Einwilligung der Betroffenen. Nur die Weitergabe von Personendaten im Rahmen eines Auftrags (z.B. Druckerei, Newsletter-Dienstleister, Cloud Dienstleister etc.), sofern die Information darüber in der DSE ersichtlich ist, und die vereinsinterne Weitergabe zur Ausübung von Mitgliedschaftsrechten sind ohne Einwilligung zulässig